Umwelthinweise
Elektrogesetz
Informationen zu § 17 ElektroG (Rücknahmepflichten für Vertreiber):
Wir verfügen weder über Verkaufsflächen noch über Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mit jeweils mindestens 400 Quadratmetern. Wir haben daher keine Rücknahmeverpflichtung nach § 17 Abs. 1 ElektroG. Wir nehmen auch keine Altgeräte freiwillig zurück. Bitte wende dich an deine Stadt- oder Kommunalverwaltung, um dich über kostenfreie Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte in deiner Nähe zu informieren.
Hinweise nach § 18 ElektroG (Informationen für private Haushalte):
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem Elektro- oder Elektronikgerät besagt, dass dieses am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Zur kostenfreien Rückgabe stehen in deiner Nähe Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Verfügung. Die Adressen erhältst du von deiner Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Du kannst dich auch an uns wenden, um dich über weitere, von uns geschaffene Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Durch die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten soll die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Du bist verantwortlich für die Löschung von möglicherweise auf den zu entsorgenden Altgeräten vorhandenen personenbezogenen Daten. Weitere Informationen findest du auch auf www.elektrogesetz.de.
Batteriegesetz
Hinweise nach § 18 BattG (Hinweise für Endnutzer):
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern diese Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Du bist gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Du kannst dies kostenfrei in unserem Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen kannst du auch von deiner Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien und Akkumulatoren soll deren Wiederverwendung, stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Batterien oder Akkumulatoren möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Abfallbeauftragter
Informationen zu § 2 AbfBeauftrV (Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten):
Bezgl. unserer Herstellerpflichten zur Rücknahme von alten Elektro- oder Elektronikgeräten, alten Batterien und alten Verpackungen haben wir geeignete Dritte beauftragt, die bereits jeweils über einen eigenen Abfallbeauftragten verfügen. Sofern wir weitere Abfallfraktionen freiwillig zurücknehmen, werden die kalenderjährlichen Grenzen nach § 2 Abs. 2 i) AbfBeauftrV nicht überschritten. Eine Verpflichtung zur Bestellung eines betriebsangehörigen Abfallbeauftragten nach § 2 AbfBeauftrV besteht daher nicht.